Die Hygienefachkraft ist ausschließlich für die Sicherstellung der Hygiene zuständig.
Sie überwacht die Krankenhaushygiene und Maßnahmen zur Verhütung von Krankenhausinfektionen durch regelmäßige Qualitätskontrollen/Begehungen aller Krankenhausbereiche, wie z.B. Stationen, OP – Bereich, Intensivstation, Küche usw.. Die Hygienefachkraft führt regelmäßig mikrobiologische Untersuchungen durch, wie z.B. Instrumentenaufbereitung, Lebensmittelverarbeitung, Desinfektionsautomaten, medizinische Geräte und Wasserführende Systeme, die evtl. zu einer Gefährdung für Patienten und Mitarbeiter führen könnten.
Sie ist zuständig für Beratung und Fortbildung des gesamten Krankenhauspersonals in Fragen der Krankenhaushygiene, nimmt an externen Infektionsstudien teil und arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen.
Der Ärztliche Direktor ist verantwortlich für die Krankenhaushygiene im Gesamtbereich des Krankenhauses. Er ist der Leiter der Hygienekommission, die sich zusammensetzt aus Verwaltungsdirektor, Pflegedirektorin, Hygienefachkraft, Laborleitung, Qualiätsmanagement, Hygienebeauftragter Arzt und Technischer Leiter.
Die Hygienekommission erörtert und beschließt in regelmäßigen Abständen hygienerelevante Maßnahmen zur Infektionsverhütung im Krankenhaus.
Die Grundlagen der Krankenhaushygiene sind in einer Vielzahl von Vorschriften beschrieben, wie allen voran das
- Infektionsschutzgesetz (gültig seit 01.01.2001)
- Die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts
(RKI)
- Krankenhaushygiene - Verordnungen der Länder
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
- Biostoffverordnung(UVV)