Professionelle Hygiene ist die wichtigste Maßnahme zur Infektionsverhütung im Krankenhaus.
Gerade dort, wo kranke und geschwächte Menschen zusammen kommen ist es besonders wichtig, Infektionen vorzubeugen, mögliche Ursachen für die Entstehung von im Krankenhaus übertragbaren Infektionskrankheiten zu untersuchen und Maßnahmen zu deren Verhütung zu ergreifen.
Das Ziel der Krankenhaushygiene ist es, durch klare Zuständigkeiten, regelmäßige Überprüfungen von hygienisch relevanten Bereichen und einer systematischen Dokumentation, vermeidbare Infektionen möglichst auszuschließen. Die Hygiene ist ein zentraler Bestandteil des Qualitätsmanagements.


 
Die Hygiene in unserem Krankenhaus stellen mehrere verantwortliche Personen sicher:
 

Die Hygienefachkraft ist ausschließlich für die Sicherstellung der Hygiene zuständig.

Sie überwacht die Krankenhaushygiene und Maßnahmen zur Verhütung von Krankenhausinfektionen durch regelmäßige Qualitätskontrollen/Begehungen aller Krankenhausbereiche, wie z.B. Stationen, OP – Bereich, Intensivstation, Küche usw.. Die Hygienefachkraft führt regelmäßig mikrobiologische Untersuchungen durch, wie z.B. Instrumentenaufbereitung, Lebensmittelverarbeitung, Desinfektionsautomaten, medizinische Geräte und Wasserführende Systeme, die evtl. zu einer Gefährdung für Patienten und Mitarbeiter führen könnten.

 

Sie ist zuständig für Beratung und Fortbildung des gesamten Krankenhauspersonals in Fragen der Krankenhaushygiene, nimmt an externen Infektionsstudien teil  und arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen.

 

 

Der Ärztliche Direktor ist verantwortlich für die Krankenhaushygiene im Gesamtbereich des Krankenhauses. Er ist der Leiter der Hygienekommission, die sich zusammensetzt aus  Verwaltungsdirektor, Pflegedirektor, Hygienefachkraft,  Laborleitung, Qualiätsmanagement, Hygienebeauftragter Arzt und Technischer Leiter.

Die Hygienekommission erörtert und beschließt in regelmäßigen Abständen hygienerelevante Maßnahmen zur Infektionsverhütung im Krankenhaus.

 

Die Grundlagen der Krankenhaushygiene sind in einer Vielzahl von Vorschriften beschrieben, wie allen voran das

 - Infektionsschutzgesetz (gültig seit 01.01.2001)

 - Die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts
   (RKI)

 - Krankenhaushygiene - Verordnungen der Länder

 - Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

 - Biostoffverordnung(UVV)
 
                                              
                                              

Ärztlicher Direktor
Dr. Dieter Birk

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ev. Krankenhaus Zweibrücken
Obere Himmelsbergstraße 38
66482 Zweibrücken
Tel.: 0 63 32 / 42 - 21 20
Fax: 0 63 32 / 42 - 21 34
 
 
 
 
Hygienefachkraft
Annette Kelkel
Tel.: 0 63 32 / 42 - 13 55